BAFA

Jörg Grimm | | Stand der BAFA-Unterlagen: Juli 2026

Die aktuelle BAFA-Richtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Gefördert werden können Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bewilligt wird, entscheiden Leitstelle und BAFA.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • 50 % Zuschuss in den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig. Maximal 1.750 Euro.
  • 80 % Zuschuss in den neuen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier. Berlin und die Region Leipzig sind ausgenommen. Maximal 2.800 Euro.
  • Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 3.500 Euro.
  • Der Vertrag darf erst nach dem Informationsschreiben geschlossen werden. Bereits der Vertragsabschluss gilt als Beratungsbeginn.

Was fördert die BAFA?

BAFA steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das aktuelle Programm heißt „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Es bezuschusst Einzelberatungen zu Fragen der Unternehmensführung.

Das Unternehmen bezahlt die Rechnung zunächst vollständig. Nach Beratung, Zahlung und fristgerechtem Verwendungsnachweis prüfen Leitstelle und BAFA die Unterlagen. Erst danach wird ein bewilligter Zuschuss ausgezahlt.

Förderfähig können allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen sein. Die aktuelle Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2026.

Wichtig: Eine Vorprüfung ist keine Förderzusage. Über die Beratereigenschaft, den Inhalt und den Zuschuss entscheiden Leitstelle und BAFA.

Wie hoch kann der Zuschuss 2026 ausfallen?

Die Höhe des Zuschusses hängt vom Unternehmensstandort ab. Die frühere Unterscheidung zwischen jungen Unternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten gilt in der aktuellen Richtlinie nicht mehr:

Unternehmensstandort Zuschuss Max. Bemessungsgrundlage
Alte Bundesländer, Berlin und Region Leipzig; ohne Regionen Lüneburg und Trier 50 % 3.500 Euro
Neue Bundesländer sowie Regionen Lüneburg und Trier; ohne Berlin und Region Leipzig 80 % 3.500 Euro

Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 1.750 Euro bei 50 % und 2.800 Euro bei 80 %. Kostet die Beratung weniger als 3.500 Euro, wird der Zuschuss aus dem niedrigeren förderfähigen Betrag berechnet.

Pro Unternehmen können höchstens zwei abgeschlossene Beratungen pro Jahr gefördert werden. Für die gesamte Laufzeit der Richtlinie sind maximal fünf Beratungen möglich.

Wer ist förderberechtigt?

Grundsätzlich richtet sich das Programm an rechtlich selbstständige Unternehmen und Angehörige der freien Berufe mit Sitz in Deutschland. Zusätzlich gelten die EU-Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen:

  • Unternehmensgröße: weniger als 250 Beschäftigte
  • Finanzgrenze: höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme
  • Verbundene Unternehmen: Beteiligungen und Unternehmensverbindungen müssen bei der KMU-Prüfung berücksichtigt werden
  • Markttätigkeit: Das Unternehmen muss bereits gegründet und am Markt tätig sein
  • De-minimis: Bereits erhaltene Beihilfen müssen innerhalb der geltenden Grenze liegen

Was zusätzlich geprüft wird

  • Unternehmen, die noch kein Jahr am Markt sind, benötigen ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner.
  • Das ausgewählte Beratungsunternehmen muss die notwendige Beratereigenschaft nachweisen.
  • Der Beratungsinhalt muss zur Förderrichtlinie passen.
  • Vertrag und Beratung dürfen erst nach dem Informationsschreiben beginnen.

Welche Beratungsthemen können gefördert werden?

Entscheidend ist der konkrete Auftrag. Im kaufmännischen Bereich können zum Beispiel diese Themen grundsätzlich passen:

  • Liquidität: Zahlungsströme und Liquiditätsplanung untersuchen
  • Controlling: Ergebnisrechnung und Kennzahlen aufbauen
  • Kaufmännische Prozesse: Verantwortlichkeiten und Abläufe prüfen
  • Organisation: Entscheidungs- und Informationswege verbessern
  • Digitalisierung: wirtschaftliche und organisatorische Auswirkungen eines Vorhabens untersuchen

Nicht gefördert wird:

  • Seminare und Workshops
  • überwiegende Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Fördermittelberatung
  • Gutachten und Vermittlungstätigkeiten
  • der Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die das Beratungsunternehmen selbst vertreibt

Der Antragsprozess: Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ist fest. Wer den Vertrag zu früh unterschreibt, riskiert die gesamte Förderung:

  1. Thema und Beratungsunternehmen auswählen: Den Beratungsbedarf beschreiben, aber noch keinen Beratungsvertrag abschließen.
  2. Registrierung auf der BAFA-Plattform: Den Zuschussantrag mit den Unternehmensdaten und dem geplanten Beratungsthema online einreichen.
  3. Informationsschreiben abwarten: Leitstelle und BAFA prüfen die formalen Voraussetzungen und die Beratereigenschaft. Erst nach dem Schreiben dürfen Vertrag und Beratung beginnen.
  4. Beratung durchführen und Rechnung bezahlen: Die geförderte Einzelberatung darf höchstens fünf Tage dauern. Die Rechnung muss vollständig bezahlt werden.
  5. Verwendungsnachweis einreichen: Spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben müssen Bericht, Rechnung, Zahlungsnachweis, Erklärungen und Fragebögen vollständig vorliegen.

Bereits der Abschluss des Beratungsvertrags gilt als Beratungsbeginn. Antrag stellen, Informationsschreiben abwarten, dann unterschreiben.

Häufige Fehler bei der Antragstellung

Diese Fehler können dazu führen, dass ein grundsätzlich passender Antrag nicht gefördert wird:

  • Vertrag zu früh abschließen: Schon die Unterschrift gilt als Beratungsbeginn. Das Informationsschreiben muss vorher vorliegen.
  • Unternehmensgröße falsch berechnen: Beteiligungen und verbundene Unternehmen gehören in die KMU-Prüfung.
  • Frist falsch zählen: Die sechs Monate laufen ab Erhalt des Informationsschreibens, nicht erst ab Beratungsende.
  • Beratungsbericht und Antrag passen nicht zusammen: Inhalt und Ziel der Beratung müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.
  • Unvollständig bezahlen: Der vollständige Kontoabfluss muss mit einem Kontoauszug belegt werden.

Die Grenze: Auch ein sauber vorbereiteter Antrag ist keine Garantie. Die Förderentscheidung liegt bei Leitstelle und BAFA.

Was eine Vorprüfung leisten kann

Kaufmännische und organisatorische Themen können grundsätzlich zum Programm passen. Eine technische Umsetzung, ein Tool-Kauf oder eine KI-Implementierung ist dagegen nicht automatisch förderfähig. Inhalt und Form des einzelnen Auftrags müssen getrennt geprüft werden.

Ich bin als BAFA-Beratungsunternehmen gelistet. Vor einem Antrag können wir vier Punkte klären:

  • Unternehmen: Passt es grundsätzlich zur KMU-Definition?
  • Region: Welcher Fördersatz könnte gelten?
  • Inhalt: Lässt sich das Beratungsthema förderfähig abgrenzen?
  • Zeitplan: Ist der Ablauf ohne vorzeitigen Vertragsbeginn möglich?

Prüfe vor dem Antrag die aktuelle Fassung

Die Richtlinie und die Verwaltungspraxis können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Hinweise des BAFA, das Informationsschreiben und die Entscheidung der zuständigen Stellen.

Stand dieses Beitrags: 17. Juli 2026

Keine Förderzusage durch den Berater

Eine fachliche Vorprüfung kann Risiken sichtbar machen. Die Bewilligung bleibt Sache von Leitstelle und BAFA.

Jörg Grimm

Jörg Grimm

Diplom-Betriebswirt (FH), Profit First Professional und BAFA-gelistet.

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